Haus- und Unterrichtsordnung
1. Sinn & Zweck
2. Versicherung
Teilnehmenden und Besucher betreten das Gii-Studio auf eigene Gefahr. Bei Unfällen lehnt das Gii-Studio jede Haftung ab.
Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich Sache der Benutzer*in oder Besucher*in.
3. Fahrzeuge / Parkplatz
4. Lärm
5. Rauchen
6. Haustiere
7. Musikanlage
Musikanlagen werden nur durch Teammitglieder oder durch Instruktion an Mieter*innen bedient.
8. Einrichtung
Benutzte Utensilien und Geräte sind vor dem Verlassen des Gii-Studio wieder an den ursprünglichen Platz zu deponieren.
Alle entstandenen und voraussehbaren Schäden an Einrichtungen und Geräten innerhalb des Gii-Studio sind unverzüglich unter: zu melden.
Sind Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden, hat die betreffende Person entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten.
9. Toiletten
10. Garderobe
11. Mobiltelefone
12. Reinigung / Sauberkeit
Abfall darf nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Wir appellieren, Verschmutzungen im Kollektiv zu beseitigen oder die verantwortliche Person, welche verschmutzt, direkt anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen, die Verschmutzung zu beseitigen.
Man bittet die Kundschaft, die Schuhe beim Betreten des Gii-Studio am Eingang auszuziehen.
13. Lüften
14. Bewegungsraum
Der Bewegungsraum darf nicht mit den Strassenschuhen betreten werden.
Spezifische Schuhe für verschiedene Tanzstile dürfen getragen werden, wenn sie keine Schäden am Boden verursachen.
15. Sicherheit
Im Gii-Studio gibt es einen Fluchtweg, welcher jederzeit offen ist und bei Notfällen benutzt werden kann. Dieser führt über den Tanzsaal zum Gang des Gebäudes wieder hoch zum Haupteingang der Dianastrasse 10.
Fenster sind bei Unwetter zu schliessen. Beim Verlassen des Gii-Studio sind alle Lichter zu löschen, Fenster sowie Türen zu schliessen.
16. Fundgegenstände
17. Kleidung und äusseres Erscheinungsbild
Stand: 14.05.2024