Haus- und Unterrichts­ordnung

1. Sinn & Zweck

Diese Hausordnung regelt Rechte und Pflichten aller, welche sich in allen Räumlichkeiten aufhalten und trägt dazu bei, dass die zur Verfügung stehende Infrastruktur pfleglich behandelt und mit den verwendbaren Utensilien haushälterisch umgegangen wird. Die Hausordnung soll eine gewisse Ordnung herstellen, in der sich alle Teilnehmenden des Gii- Studio wohlfühlen können.

2. Versicherung

Teilnehmenden und Besucher betreten das Gii-Studio auf eigene Gefahr. Bei Unfällen lehnt das Gii-Studio jede Haftung ab.

Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich Sache der Benutzer*in oder Besucher*in.

3. Fahrzeuge / Parkplatz

Es gibt keine eigenen Parkplätze vom Gii-Studio. Um die Liegenschaft, in welcher sich das Gii-studio befindet, gibt es Blaue Zonen, welche genutzt werden können.

4. Lärm

Beim Verlassen des Gii-Studio und des Geländes, speziell während der offiziellen Ruhezeiten, ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Jede*r Teilnehmende*r und Besucher*in ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm erst gar nicht entsteht. Besonders Rücksicht darauf ist während der Aktivitäten zu geben. Die Anwesenheit im Aufenthaltsraum oder in der Garderobe darf die laufenden Aktivitäten in keiner Weise stören.

5. Rauchen

In allen Räumlichkeiten und vor dem Gebäude des Gii-Studio ist das Rauchen nicht gestattet.

6. Haustiere

Haustiere sind generell im Gii-Studio nicht erlaubt. Bei Fragen nimmt man Kontakt mit dem Inhaber, Gaetano Sibilia auf.

7. Musikanlage

Musikanlagen werden nur durch Teammitglieder oder durch Instruktion an Mieter*innen bedient.

8. Einrichtung

Benutzte Utensilien und Geräte sind vor dem Verlassen des Gii-Studio wieder an den ursprünglichen Platz zu deponieren.

Alle entstandenen und voraussehbaren Schäden an Einrichtungen und Geräten innerhalb des Gii-Studio sind unverzüglich unter: zu melden.

Sind Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden, hat die betreffende Person entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten.

9. Toiletten

Durch die Abflussleitungen dürfen keine Abfälle entsorgt werden, die zur Verstopfung des Abwassersystems führen können.

10. Garderobe

Für eventuelle beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände übernimmt das Gii-Studio keine Haftung.

11. Mobiltelefone

Während den Aktivitäten sind die elektronischen Geräte abzustellen, ausser es wurde mit dem*der Leiter*in etwas anders abgesprochen.

12. Reinigung / Sauberkeit

Abfall darf nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Wir appellieren, Verschmutzungen im Kollektiv zu beseitigen oder die verantwortliche Person, welche verschmutzt, direkt anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen, die Verschmutzung zu beseitigen.

Man bittet die Kundschaft, die Schuhe beim Betreten des Gii-Studio am Eingang auszuziehen.

13. Lüften

Damit der Sauerstoffaustausch sichergestellt werden kann, werden nach jeder Aktivität die Räume gelüftet.

14. Bewegungsraum

Der Bewegungsraum darf nicht mit den Strassenschuhen betreten werden.

Spezifische Schuhe für verschiedene Tanzstile dürfen getragen werden, wenn sie keine Schäden am Boden verursachen.

15. Sicherheit

Im Gii-Studio gibt es einen Fluchtweg, welcher jederzeit offen ist und bei Notfällen benutzt werden kann. Dieser führt über den Tanzsaal zum Gang des Gebäudes wieder hoch zum Haupteingang der Dianastrasse 10.

Fenster sind bei Unwetter zu schliessen. Beim Verlassen des Gii-Studio sind alle Lichter zu löschen, Fenster sowie Türen zu schliessen.

16. Fundgegenstände

Fundgegenstände werden eingesammelt und in eine Sammelkiste in der Garderobe gelagert. Diese wird 2x im Jahr, jeweils auf Semesterende, geleert.

17. Kleidung und äusseres Erscheinungs­bild

Das Tragen von Schmuck, Uhren etc. ist während des Unterrichts aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Strassenschuhe sind im Unterricht nicht erlaubt. Die Kleiderordnung ist auf der Homepage beim jeweiligen Kurs aufgelistet und es wird gebeten, auch so zu erscheinen. Beim Vergessen der Ausstattung wendet euch an das Team, es gibt immer wieder eine Reserve oder einen Plan B.

Stand: 14.05.2024